Was noch wichtig ist

Aufnahme

Hauptaufnahmezeit der Kinder ist im Januar jeden Jahres. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können Kinder auch zwischenzeitlich aufgenommen werden.

 2023_Arbeitszeitbescheinigung_fur_Kindergartenplatz.pdf

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind an eine zuständige Betreuungsperson übergeben wurde. Die Erzieher entscheiden verantwortungsbewusst, welche Freiräume sie den Kindern zusprechen können, um sie altersgerecht zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu erziehen. Unsere Aufsichtspflicht endet bei der Abholung und vorheriger Abmeldung des Kindes bei einem Mitarbeiter.

 

Abmeldung/Krankheit

Wir bitten um eine kurze Information, wenn Kinder aus Krankheits- oder anderen Gründen den Kindergarten nicht besuchen können. Bei ansteckenden Krankheiten sind Sie laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, dies im Kindergarten zu melden.

 

Frühstück/Frühstückstag

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für uns sehr wichtig. Am Frühstückstag werden die Kinder aktiv in die Zubereitung mit einbezogen.

 

Geburtstag

Der Geburtstag ist für jedes Kind ein besonderer Tag, den wir im Kindergarten mit einem Geburtstagsfrühstück und einem kleinen Geschenk im Stuhlkreis entsprechend feiern. Absprachen für dieses Frühstück treffen die Eltern mit dem jeweiligen Gruppenerzieher.

 

Gruppenkasse

Für das Gruppenfrühstück, Taschentücher u.ä. werden pro Jahr 48 € pro Kind vom Gruppenleiter eingesammelt.

 

Kündigung

Kündigungsfristen gelten laut Geschäftsordnung.

 

Kleidung

Wir bitten die Eltern darum, ihre Kinder praktisch und der Jahreszeit entsprechend gekleidet in den Kindergarten zu bringen. Kleidung mit Kordeln und Bändern, sowie Halsketten sind aus Sicherheitsgründen für den Besuch des Kindergartens nicht geeignet.

 

Versicherung

Für die vereinbarte Betreuungszeit und den Weg zum Kindergarten bzw. nach Hause sind die Kinder gegen Unfälle versichert, ebenso bei Ausflügen des Kindergartens. Eltern, die uns in unserem Auftrag bei der Arbeit unterstützen, sind ebenfalls versichert. Bei unterstützenden Fahrten mit dem eigenen PKW zu Veranstaltungen des Kindergartens (z.B. 1860) sind Eltern über ihre eigene Versicherung abgesichert, ebenso bei Haftpflichtschäden des Kindes.