Geschäftsordnung

Stand: November 2023

 

1) Das Betreuungsangebot

a) Kindergarten

Unser Kindergarten wurde 1984 als privater Elternverein gegründet. Er bietet Platz für 95 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. In fünf Gruppen werden die Kinder von pädagogischen Fachkräften und Zweitkräften betreut.

Das Kindergartenjahr beginnt jeweils zum 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.

Die Anmeldung der Kinder erfolgt im Januar des Jahres, in dem sie drei Jahre alt werden, im Rahmen der offiziell angekündigten Anmeldefrist. Für ältere Kinder sind Anmeldungen jederzeit möglich.

 

Betreuungsangebot für den Kindergarten inkl. Preise:

Art der Betreuung

Anzahl der Tage pro Woche

Preis

7:30 bis 14:00 h

5

348 € pro Monat

7:30 bis 16:00 h

5

430 € pro Monat

 

 

 

Zzgl. Verpflegungspauschale

 

zZt. 75 € pro Monat

 

Die Betreuungskosten fallen nur für Kinder an, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Kindergarten noch keine drei Jahre alt sind. Für alle anderen Kinder gilt die Beitragsfreiheit für einen täglichen Betreuungszeitraum von 6 Stunden. Betreuungszeiten, die über 6 Stunden pro Tag hinausgehen werden beitragsfrei, sofern ein entsprechender Bedarf gem. BremAOG nachgewiesen werden kann.

 

c) Betreuungsangebot in Notfällen

Das Betreuungsangebot des Vereins in Notfällen, insbesondere bei Krankheit einer oder mehrerer Erzieherinnen, ist gegeben. Diese „Notdienst“- Betreuung findet dann entweder durch eine Vertretung statt, oder die zu betreuenden Kinder werden in Ausnahmefällen auf die anderen Gruppen verteilt. Es wird darum gebeten, von diesem Angebot nur dann Gebrauch zu machen, wenn eine anderweitige Betreuung des Kindes nicht gegeben ist.

 

2) Betreuungsfreie Zeit

Zu folgenden Zeiten ist der Kindergarten geschlossen:

- 1 Woche in den Weihnachtsferien

- 3 Wochen während der Bremer Sommerferien

 

3) Elternverein

a) Zweck und Mitgliedschaft*)

Der „Elefanten Kinderkreis Oberneuland e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Dies wird durch die sozialpädagogische Betreuung der Kinder gemäß den Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen der Elternvereine in der Stadtgemeinde Bremen in ihrer jeweils gültigen Fassung verwirklicht. Eltern eines vom Verein betreuten Kindes üben die Mitgliedschaft gemeinsam aus. Bei alleinerziehenden Elternteilen übt der Erziehungsberechtigte die Mitgliedschaft aus. Die Aufnahme eines Kindes in eine der bestehenden Kindergruppen setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus.

*) Vgl. Vereinssatzung

b) Vorstand

Der Vorstand des Elternvereins besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt werden. 

- 1. Vorsitzende(r)

- Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)

- Kassenwart(in)

- Vorstandsmitglied ohne fest zugeordnete Funktion (z.B. stellv. Kassenwart)

- Vorstandsmitglied ohne fest zugeordnete Funktion

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und hat lediglich Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Auslagen.

 

Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder sind folgendermaßen aufgeteilt:

1. Vorsitzende(r): Bereich Personal

Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederbetreuung

Kassenwart(in): Bereich Finanzen (Beiträge, Haushaltsplan, Kasse)

Die Mitgliederversammlung kommt einmal im Jahr zusammen. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für die Elternsprecher der Kindergartengruppen verpflichtend.

Die z.Zt. amtierenden Vorstandsmitglieder (2023/24) sind:

1. Vorsitzende: Claudius Jäger

Stellvertretende Vorsitzende: Vanessa Kramer

Kassenwart: Oliver Stasch

Stellv. Kassenwart: Sylvia Schiepanski

Weiteres Vorstandsmitglied: Stephanie Schröter

 

Zur Erleichterung der Arbeit bzw. zur Planung und Durchführung besonderer Projekte und Aktionen können Arbeitsgruppen gebildet werden. Sie haben beratenden Charakter, sind jedoch bei anstehenden Vorstandsentscheidungen nicht stimmberechtigt.

 

c) Mitarbeit der Eltern

Die Eltern übernehmen folgende Leistungen:

• Handtücher der Gruppen 1 x pro Woche wechselweise waschen

• Waschen der Gardinen

• Begleitung der Gruppen bei Außenaktivitäten z.B. Schwimmen gehen, Theaterbesuche, Ausflüge, etc.

• Mitarbeit in der Gruppe bei Ausfall der Erzieherin bzw. Zweitkraft („Notdienst“-Betreuung)

• Mitarbeit bei Veranstaltungen (z.B. Flohmarkt) sowie bei der Haus- und Gartenpflege, insbesondere bei den Gartenaktionen im Herbst bzw. im Frühjahr (Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben). Hierfür werden zu Beginn des Kindergartenjahres jährlich 50 € pro Familie berechnet, die am Ende des Kindergartenjahres zurückerstattet werden, wenn die Eltern an zwei der angebotenen Aktionen teilgenommen haben. Diese Umlage bezweckt die Sicherstellung der Finanzierung von Veranstaltungen und Gartenarbeiten, die durch mangelnde Elternbeteiligung nicht aufgefangen werden können.

 

d) Fördermitgliedschaft und sonstige Spenden

Mitgliedern oder auch vereinsexternen Personen, die unseren Kindergarten regelmäßig finanziell unterstützen möchten, bieten wir die Möglichkeit, unserem Förderverein beizutreten. Die Fördermitgliedschaft ist freiwillig und unabhängig von der Mitgliedschaft im Kindergarten. Der Mindestförderbeitrag beträgt 30 € pro Jahr. 

Der Antrag für eine Fördermitgliedschaft ist im Büro der Kindergartenleitung erhältlich. Auf diesem Antrag besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung über den zu spendenden Betrag zu erteilen. Sie können Ihre Spende auch unter Angabe des Verwendungszweckes (Name des Kindes, Monat) auf folgendes Konto überweisen:

Sparkasse Bremen 

IBAN DE77290501010011242989 

BIC SBREDE22XXX

Auf diesem Konto nimmt der Verein natürlich auch einmalige, freundlich zugedachte Spenden gern entgegen. Eine Spendenbescheinigung ab 300€ wird innerhalb von zwei Monaten nach Betragseingang ausgestellt. 

 

4) Beiträge, Gebühren, Zahlungsbedingungen und Kündigungsfristen 

a) Aufnahmegebühr

Die Teilnahme an einem unserer Betreuungsangebote setzt den Beitritt in unseren Elternverein voraus. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 € einmalig pro Kind und wird fällig zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag.

 

b) Arbeitsdienste und Malerpauschale

Jede Familie hat pro Jahr pro Kind zwei Arbeitsdienste in Form von Gartendienst oder Mithilfe beim Organisieren von Festen, Flohmärkten, Basaren etc. abzuleisten. Zu Beginn des Kindergartenjahres werden pro Kind je Dienst EUR 25,00 eingezogen und diese nach Ableistung am Ende des Kindergartenjahres rückerstattet. Den Mitgliedern wird rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, sich zu den verschiedenen Arbeitsdiensten anzumelden (siehe auch Ziffer 3c).

Zum Eintritt in den Kindergarten wird einmalig eine Malerpauschale in Höhe von EUR 50,00 pro Kind eingezogen. 

 

b) Zahlung der Beiträge

Die Beiträge (Beträge siehe Ziffer 1) werden vom Kassenwart jeweils zu Beginn des Monats per Lastschrift eingezogen.

 

c) Kündigungsfristen

Lt. Satzung kann die Mitgliedschaft mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeweils zum 28.02. oder zum 31.07. eines Jahres schriftlich gekündigt werden.

 

d) Erstattung von Gebühren und Pauschalen

Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden geleistete Zahlungen (Aufnahmegebühr, Malerpauschale und Arbeitsdienste) nicht erstattet.

 

5) Besondere Regelungen

a) Aufnahmekriterien:

• Die Aufnahme von Kinder wird über das Kita-Portal gesteuert.

• Oberneulander Kinder sollen gegenüber Kindern aus anderen Stadtteilen bevorzugt aufgenommen werden.

• Ebenso werden bei den Anmeldungen die Geschwister bereits betreuter Kinder vorrangig berücksichtigt.

 

b) Verhalten bei Abwesenheit/Krankheit des Kindes

• Die Erzieher:innen sind kurzfristig  zu benachrichtigen, wenn ein Kind nicht in der Gruppe erscheinen kann (z.B. bei Krankheit, Urlaub).

• Kinder, die während der Betreuungszeit erkranken, müssen nach Benachrichtigung durch den Verein bzw. der Erzieherin von den Eltern abgeholt werden.

• Der Verein muss bei übertragbaren/ansteckenden Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach, Masern, Röteln – aber auch Läusen), an denen das Kind während der Kindergartenzeit erkrankt, informiert werden.

 

c) Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung

• Alle Kinder sind persönlich durch ein Elternteil oder nach Absprache mit der Erzieherin durch eine vorher benannte Person zur Kindergruppe hinzubringen und pünktlich wieder abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Erzieherin beginnt morgens, wenn das Kind der Erzieherin übergeben wurde. Sie endet in dem Moment, in dem das Kind von dem Abholberechtigten eindeutig in Empfang genommen wurde.

• Für Garderobe, Ersatzkleidung sowie sonstiges Eigentum der Kinder wird keine Haftung übernommen.

• Bei Fahrten, bei denen Eltern freundlicherweise Kinder mit dem privaten PKW zu Veranstaltungen außerhalb des Kindergartens befördern, stehen sowohl die teilnehmenden Eltern als auch die Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einen über die private Vollkaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung hinausgehenden Versicherungsschutz für Sachschäden am Auto gibt es hierbei nicht.

• Die Kinder tragen bitte „kindergartengerechte“ Kleidung. Das Tragen von Ketten, Kordeln etc. geschieht auf eigene Gefahr.

 

Ergänzend zu dieser Geschäftsordnung gilt die Vereinssatzung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen.